da-wo-schutz wohlgemuth
Datenschutz-Berater
Übersicht
Nach knapp vierjährigem Gesetzgebungsprozess verabschiedete das Parlament Ende September 2020 die Revision des Schweizer Datenschutzrechts (DSG-Revision). Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) führt zu zahlreichen Angleichungen an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), behält aber weiterhin eine eigene Grundkonzeption und weicht auch in diversen anderen Punkten von dieser ab. Beispiele wichtiger Neuerungen der DSG-Revision sind die wesentlich strengeren Sanktionen, erweiterte Informationspflichten, die Pflicht zur Erstellung eines Bearbeitungsverzeichnisses sowie der Ausbau der Rechte der betroffenen Person. Auf welches Datum der Bundesrat das neue Datenschutzgesetz in Kraft setzen wird, ist derzeit aber noch nicht bekannt.
Bedeutung für KMUs
Bis das neue Datenschutz Gesetz allerdings in Kraft tritt gilt das bestehende, was bedeutet, dass Ihr Unternehmen nach „altem Recht“ die Daten erheben, bearbeiten, verwenden, übermitteln, nützen, aufbewahren, sichern und löschen muss. Gerade im Hinblick auf eine neue Gesetzgebung mit einigen wesentlichen Änderungen und Anpassungen an das europäische Datenschutz Gesetz gilt es, einerseits den aktuellen Vorschriften und Richtlinien gerecht zu werden, aber andererseits bereits die Neuerungen ins Auge zu fassen. Gerade in dieser Übergangszeit ergeben sich datenschutzrechtliche Fragestellungen, die durch Fachleute und Experten kompetent beantwortet werden können.
da-wo-schutz wohlgemuth kann Ihnen mit Beratung, Analyse und Gutachten behilflich sein, um Ihre Datenschutz Vorkehrungen rechtskonform im Unternehmen zu implementieren. Es macht durchaus Sinn, bereits Vorkehrungen zu treffen, die dem nDSG entsprechen und allenfalls Weisungen, vertragliche Regelungen, interne Abläufe und die Kommunikation nach Aussen an den Neuerungen auszurichten.
Handeln statt Zuwarten
Da das bestehende und künftige Regelwerk in einer immer stärker von Digitalisierung geprägten Welt den Unternehmungen komplexe Mehrarbeit und gezwungenermassen auch entsprechende Aufmerksamkeit abverlangt, braucht es kompetenten Sachverstand, der durch einen Datenschutz Berater erbracht werden kann. Eine externe Beratung ist um vieles kostengünstiger als eine interne Lösung. Zudem sieht das nDSG vor, dass der Datenschutz Berater Ihr Unternehmen begleitet und unterstützt, um gegenüber Konkurrenz und Öffentlichkeit rechtskonform und rechtlich abgesichert auftreten zu können. Da gegenüber der gültigen Rechtsordnung zudem in Zukunft mit höheren Bussgeldern bei Nichteinhaltung der Vorschriften im Datenschutz gerechnet werden muss, lohnt sich also der Einsatz eines Datenschutz Beraters auf alle Fälle.
Für eine Datenschutzberatung steht Ihnen da-wo-schutz wohlgemuth jederzeit zur Seite. Kontaktieren Sie uns, um in einem ersten Gespräch (per Telefon, E-Mail oder vor Ort) Ihre konkreten Bedürfnisse abzuklären.
Stand: April 2021